Für die Finanzierung heilpädagogischer Leistungen gelten in Deutschland gesetzliche Grundlagen, die im Grundgesetz und in verschiedenen anderen Gesetzeswerken festgehalten sind.
Für die Erbringung heilpädagogischer Leistungen sind vor allem die Sozialgesetzbücher (SGB) von Bedeutung:
Für die Beantragung und Finanzierung der Leistungen sind in der Regel die Sozialhilfeträger (also der jeweilige Landkreis des Aufenthaltsortes bzw. die Region Hannover) zuständig. Die Grundlage
für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Gesetz und ist nicht Einkommens- oder Vermögensabhängig. Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme stellen die Eltern bzw. die
Sorgeberechtigten, auf Wunsch gemeinsam mit mir einen Antrag bei der zuständigen Sozialbehörde.
Je nach Alter und Diagnose wird dazu eine ärztliche Stellungnahme von dem zuständigen Regionsamtsarzt benötigt. Diese Stellungnahme ist für die Gewährung der heilpädagogischen Maßnahme zwingend
erforderlich.
Eine Privatfinanzierung der heilpädagogischen Leistungen ist ebenfalls möglich.