Wir sind Mitglieder im Bundesverband der Heilpädagogen.
Fachlichkeit und Transparenz bilden die integralen Bestandteile unseres Qualitätskonzeptes. Die Sicherstellung der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der fachlichen Qualität des
heilpädagogischen Handels innerhalb unserer Heilpädagogischen Praxis stellen dabei einen fortlaufenden Prozess dar, der sich in kontinuierlicher Überprüfung und Weiterentwicklung befindet.
- Der zu Beginn der Förderung individuell erstellte heilpädagogische Förderplan ist entsprechend der vereinbarten Zielsetzungen aus dem Behandlungsplan/Hilfeplan, welcher interdisziplinär mit
den Bezugspersonen des jeweiligen Kindes, bzw. der jeweiligen Familie erarbeitet werden kann, ausgestaltet. Er bildet eine erweiterte Grundlage unserer heilpädagogischen Tätigkeit.
- Mittels standardisierter Testverfahren (siehe 4.2) und durch strukturierte Verhaltensbeobachtungen kann innerhalb der Praxis eine über die vorliegenden Befunde hinausgehende notwendige
Diagnostik erstellt werden.
- Durchgeführte Fördermaßnahmen, der Entwicklungsstand und der Grad der Zielerreichung werden kontinuierlich überprüft, dokumentiert und kommuniziert. Dies findet in Stundenprotokollen,
Verlaufs- und Abschlussberichten, sowie in regelmäßigen Dienstbesprechungen und Supervisionen statt.
- Unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten finden bei Bedarf der Austausch und die Kooperation mit den gegebenenfalls vorhandenen Fachleuten aus den unterschiedlichsten
Bereichen, wie z.B. Kinderärzten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sozialpädiatrischen Zentren, Jugendämtern, statt.
- Arbeiten in einem multidisziplinären Team, durch die Erweiterung meiner Praxis an einen festen Standort und die Aufstockung von 4 weiteren Fachkräften der Heilpädagogik.
- Rechtliche Vorgaben zum Datenschutz nehmen wir innerhalb unserer Heilpädagogischen Praxis sehr ernst und halten diese ein. Grundsätzlich gilt, dass die im Rahmen einer heilpädagogischen
Beratung und Begleitung erhobenen Daten dem Datenschutz nach dem § 35 Abs. 1 SGB I in Verbindung mit den §§ 67 – 78 SGB XII unterliegen und von uns nicht weitergegeben werden dürfen.
- Netzwerkarbeit, durch den von mir gegründeten Arbeitskreis für Integration und Inklusion in der Region Wunstorf und Umland. Hier finden regelmäßig Treffen mit allen Interessierten
Institutionen für ganzheitliches Arbeiten statt. U.A. Heilpädagogische Kindergärten, Integrationskindergärten, Integrative Grundschulen, Förderschulen, Logopädische Praxen, Ergotherapeutische
Praxen, Amtsärzte, Kinderärzte und Weitere.